PEP (Notfallbehandlung)

HIV-PEP kurz erklärt

  • PEP heißt Post-Expositions-Prophylaxe,
    d. h. Nach-Risiko-Vorsorge.
  • Sie ist nicht nur eine „Pille danach“, sondern eine
    verschreibungspflichtige, ärztlich mehrfach zu
    kontrollierende
    Notfallbehandlung mit HIV-
    Medikamenten über insgesamt 30 Tage.
  • Ihr Ziel ist die nachträgliche Verhinderung
    einer HIV-Infektion, wenn bereits ein konkreter
    Risikokontakt bestand.
  • Die Behandlung bzw. Medikamenteneinnahme
    muss innerhalb 2 bis 48 Std. begonnen werden!
  • Der erwartbare Schutzeffekt liegt bei Ø 80%.
  • Das Risiko für Nebenwirkungen ist erhöht.

Bezugsberechtigte Personen

Die PEP wird nur von HIV-Facharztpraxen und großen
Krankenhäusern angeboten. Über die Verschreibung
der PEP entscheidet der diensthabende Arzt.
Dieser erfragt und gibt vorher die notwendigen

Informationen in einem verpflichtenden Anamnese-
bzw. Beratungsgespräch.

Entscheidungsgrundlage des Arztes:
Deutsch-Österreichische Leitlinie zur HIV-PEP
(Stand: 2022).

Nach dieser Leitlinie wird die HIV-PEP…

empfohlen nach

  • unsicherem Analverkehr,
    wenn der Sexpartner bekannt HIV-positiv und
    der Therapiestatus (Viruslast) unbekannt ist.
  • unsicherem Anal- oder Vaginalverkehr,
    wenn der Sexpartner bekannt HIV-positiv und
    in antiretroviraler Behandlung ist, aber eine
    Viruslast von über 50 Kopien/ml Blut aufweist
    (er also über der „Nachweis­grenze“ ist).
  • gemeinsamer Nutzung von Injektionsbesteck
    bzw. nach Stichverletzungen mit einer zuvor
    frisch benutzten Nadel
  • seriellen blutenden Schnittverletzungen
    durch das gleiche Instrument (z.B. nach einer
    Messerattacke mit mehreren Opfern).    

angeboten nach

  • unsicherem Anal- oder Vaginalverkehr,
    wenn der HIV-Status des Sexpartners unbekannt
    bzw. nachträglich nicht zu klären ist.
  • unsicherem Anal- oder Vaginalverkehr mit
    Personen, die intravenös Drogen gebrauchen.
  • unsicherem Anal- oder Vaginalverkehr mit
    Personen, die aus einem HIV-Hochprävalenzgebiet
    (z. B. Subsahara-Afrika) stammen (könnten)
    und deren Blutstatus unbekannt ist.
  • Vergewaltigung bzw. sexueller Gewalt mit
    ungeschütztem Anal- oder Vaginalverkehr,
    insbesondere wenn der Täter bekanntermaßen
    MSM ist, intravenös Drogen konsumieren oder
    aus einer HIV-Hochprävalenzregion stammen könnte.

nicht verschrieben nach

  • heterosexuellem Gelegenheitskontakt
    („One Night Stand“), auch wenn der HIV-Status
    des Sexpartners unbekannt ist.
  • Oralverkehr,
    da das Risiko heute als gering eingeschätzt wird
    (auch nicht nach Vergewaltigung).
  • Anal- oder Vaginalverkehr, wenn der Sexpartner
    bekannt HIV-positiv ist, aber eine Viruslast von
    weniger als 50 Kopien/ml Blut aufweist
    (d. h. unter der „Nachweisgrenze“ ist).
  • ggf. unsicherem Anal- oder Vaginalverkehr
    mit Sexarbeitenden.

Bezugsstellen in Thüringen

  • Versuche bitte unbedingt, Ruhe zu bewahren!
    Wenn möglich, kontaktiere noch mal
    deinen Sexpartner
    und frage ihn nach seinem HIV-Status. Häufig lassen
    sich so schon einige Befürchtungen ausräumen.

    Falls das nicht möglich ist, du aber ein relevantes Risiko
    hattest (siehe Liste oben), wende dich
  • wochentags / tagsüber an eine der
    HIV-Schwerpunktpraxen in Thüringen 
    bzw.
  • am Wochenende / nachts an die für dich zeitnah
    erreichbare Zentrale Notaufnahme (ZNA):

Universitätsklinikum Jena
– Zentrale Notaufnahme –
Am Klinikum 1
07747 Jena
Website

= einzige offizielle Bezugsstelle in Thüringen

Helios-Klinikum Erfurt
– Zentrale Notaufnahme –
Nordhäuser Straße 74
99089 Erfurt
Website

= inoffizielle Bezugsstelle, ohne Garantie!

  • Begib dich möglichst umgehend dorthin!
    Wenn möglich, bitte deinen Sexpartner, dich dorthin
    zu begleiten, um ggf. offene Fragen klären zu können.
  • Sag in der ZNA, dass du eine HIV-PEP
    (Post-Expositions-Prophylaxe) machen möchtest.
    Frag nach dem diensthabenden Internisten
    (andere Ärzte kennen sich mit der PEP oft nicht aus)!

Zeitfenster

Ob die PEP einen Schutzeffekt hat und wie hoch dieser letztlich ist, hängt maßgeblich davon ab, wann die Behandlung begonnen wird.

  • Bei Beginn innerhalb von 2 Stunden nach Exposition ist die beste Schutzwirkung zu erwarten.
  • Nach intravenösen Nadelstich-, Biss- oder Stichwunden Beginn bis 24 Stunden nach Exposition.
  • Nach ungeschütztem Sex (anal oder vaginal) Beginn maximal 48 Stunden nach Exposition.
    Danach lehnen viele Kliniken den Beginn einer PEP-Behandlung ab (geringe Erfolgsaussicht, hohes Nebenwirkungsrisiko).
  • Ab 72 Stunden ist die PEP vermutlich unwirksam und wird generell nicht mehr empfohlen.

Ablauf der Behandlung

  • In der Praxis/Ambulanz wird dir zunächst Blut abgenommen. Damit wird ein Vorab-HIV-Test gemacht und eine Blutreserve für die spätere Laboruntersuchung zurückgelegt.
  • Du erhältst eine erste Dosis PEP-Medikamente und eine Überweisung für die Praxis eines spezialisierten HIV-Facharztes. Dieser betreut dich in den kommenden Wochen.
  • Du nimmst die Medikamente 30 Tage lang ein
    (üblicherweise 1 Tablette täglich.)
    Sie besteht aus einer Kombination mehrerer
    antiretroviraler Medikamente, die verhindern,
    dass das Virus sich im Körper festsetzt.
  • Ein Tipp: Während deiner PEP-Behandlung kannst Du
    deinen HIV-Arzt auch darum bitten, dich gleich mit
    gegen weitere STI, z. B. Hepatitis A+B zu impfen.
  • Wie bei vielen Medikamenten kann es auch bei der
    PEP zu temporären Nebenwirkungen kommen.
    Häufig sind Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit
    und Übelkeit.
  • Nach zwei Wochen werden deine Blutwerte
    noch mal vom Arzt untersucht.
    Nach vier Wochen dann ein letztes Mal.
  • Zum Abschluss der Behandlung wirst du erneut auf
    HIV getestet (Kontrolle des Behandlungserfolgs).

Kostenübernahme

  • Bei ärztlich verschriebener PEP nach einem „substanziellen bis erheblichen“ Risiko übernimmt deine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die komplette Behandlung.

Weiterführende Informationen: