Hepatitis A und B
Der sicherste Schutz vor Hepatitis A und B ist eine Impfung. Sie wird u.a. bei einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung (z.B. häufig wechselnde SexualpartnerInnen), für Personen mit chronischen Leberkrankheiten bzw. chronischen Krankheiten mit Leberbeteiligung, Reisende in Regionen mit weiter Hepatitis-A-Verbreitung, Personen mit Kontakt zu Hepatitis-A-/-B-Kranken sowie DrogengebraucherInnen und länger einsitzende Inhaftierte empfohlen. Schutz bieten außerdem die Desinfektion bzw. Verwendung von sterilen Geräten oder von Einwegmaterial (z.B. in Krankenhaus und Praxis, aber auch beim Tätowieren und Piercen), Schutzmaßnahmen für Ungeborene und Neugeborene sowie die Überprüfung von Blut und Blutprodukten. Auch Hygiene, Safer Use sowie der Gebrauch von Kondomen/Femidomen , Handschuhen oder Dental Dams senken das Infektionsrisiko, doch ist eine HBV-Übertragung bei kleinen Blutungen im Mund und bei hoher Viruslast auch beim Küssen möglich. Eine HBV-Übertragung von der Mutter auf ihr Kind kann in 95 % der Fälle verhindert werden, wenn unmittelbar nach der Geburt eine passive Immunisierung beim Neugeborenen durchgeführt wird und eine aktive Schutzimpfung erfolgt. Nach einem Risikokontakt (z.B. Nadelstichverletzung von Beschäftigten in Arztpraxen oder Kliniken) kann man sich innerhalb von 48 Stunden (möglichst schneller) noch „passiv“ durch die Gabe von Immunglobulinen impfen lassen (= Antikörper von Menschen, die bereits eine Hepatitis B durchgemacht haben).
Hepatitis-A-Kranke dürfen laut Infektionsschutzgesetz nicht in Gemeinschaftseinrichtungen, Gastronomie- oder Lebensmittelbetrieben arbeiten, bis die Erkrankung ausgeheilt ist. Für Hepatitis-B-Kranke gibt es keine Beschäftigungsverbote, aber im Einzelfall Einschränkungen für verletzungsträchtige operative Tätigkeiten.
Hepatitis C
Gegen Hepatitis C gibt es keine Schutzimpfung und keine passive Impfung.
Beim Drogengebrauch schützt die alleinige Verwendung des eigenen, sterilen Spritzbestecks und Zubehörs (Löffel, Filter, Wasser), des eigenen Röhrchens (zum Sniefen/Inhalieren) oder der eigenen Pfeife vor Hepatitis C. Das Risiko einer sexuellen Übertragung wird durch Kondom-/Femidomgebrauch beim Anal- und Vaginalverkehr und durch Verwendung von Handschuhen beim Fisten verringert (für jede neue Person ein neues Kondom bzw. neue Handschuhe). Sexspielzeug und andere Instrumente, die mit Blut in Kontakt kommen können, sollte man gründlich desinfizieren, Dildos für jede neue Person mit einem neuen Kondom versehen, Gleitmitteltöpfe nicht gemeinsam benutzen bzw. für jede Person ihr eigenes Gleitmittel verwenden. Für Hepatitis-C-Kranke gibt es keine Beschäftigungsverbote, aber im Einzelfall Einschränkungen für verletzungsträchtige operative Tätigkeiten.